Bei der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung der Barmenia (Adcuri) richten Sie Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannt ist. Wichtig ist, dass Sie Änderungen Ihrer Anschrift und Ihres Namens mitteilen, weil eine rechtliche Erklärung des Versicherers sonst schon drei Tage nach dem Versand per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse als zugegangen gilt.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie das nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten entweder an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle gehen. Wer umzieht oder seinen Namen ändert, muss dies dem Versicherer mitteilen. Unterbleibt die Mitteilung, gilt eine rechtliche Erklärung des Versicherers bereits drei Tage nach dem Versand per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift als zugegangen.
Häufige Fragen
Wohin muss ich meine Mitteilungen an den Versicherer schicken?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche das ist, steht in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen.
Muss ich einen Umzug melden?
Ja, Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen.
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht mitteile?
Möchte der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese schon drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift gesendet wurde. Dasselbe gilt bei einer nicht gemeldeten Namensänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023