Bei der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung der Barmenia (Adcuri) können Sie Ihre Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen, wobei sich danach die Versicherungsperiode richtet. Der erste oder einmalige Beitrag ist 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig; zahlen Sie zu spät, kann sich der Versicherungsschutz verschieben oder der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Auch für verspätete Folgebeiträge, Mahnungen, Kündigung sowie die Zahlung per SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte gelten klare Regeln.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung des Erstbeitrages oder einmaligen Beitrages
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und ist die genannte Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlung bei abweichendem Versicherungsschein
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktritt
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung des Folgebeitrages
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein.
- Die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/Kündigungsrecht bei Widerruf
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen oder von einer anderen Person durch ein SEPA-Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkartendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungsdienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
Ihre Pflichten
- Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist.
- Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
- Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug: Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die anderweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Änderung des Zahlungsweges
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werdenden Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Beiträge in verschiedenen Rhythmen oder als Einmalbeitrag zahlen; danach richtet sich die Versicherungsperiode. Der erste Beitrag ist grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig – zahlen Sie zu spät, kann sich der Schutzbeginn verschieben oder der Versicherer zurücktreten, sofern Sie das Verschulden nicht widerlegen. Bei Folgebeiträgen kann nach einer Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Zahlen Sie per Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte, müssen Sie für Deckung sorgen; bei fehlgeschlagenem Einzug kann ein anderer Zahlungsweg verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Ist ein späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, ist der Beitrag unverzüglich zu diesem Zeitpunkt zu zahlen, sobald die 14-Tage-Frist abgelaufen ist.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten auch ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung verschuldet haben. Der Versicherer kann Ersatz für den Verzugsschaden verlangen und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlen Sie danach nicht, besteht kein Versicherungsschutz mehr und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Was gilt, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann der Beitrag mangels Deckung nicht abgebucht werden oder wird die Lastschrift zurückgegeben, kann der Versicherer die Zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges verlangen. Dazu sind Sie aber erst verpflichtet, wenn Sie in Textform dazu aufgefordert wurden. Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können in Rechnung gestellt werden.
Bekomme ich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Beitrag zurück?
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum des tatsächlich bestehenden Versicherungsschutzes entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023