Bei der Barmenia Hausratversicherung darf der Versicherer mindestens einmal jährlich prüfen, ob die Beiträge gleich bleiben, steigen oder sinken müssen, um eine sachgemäße Berechnung und die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen sicherzustellen. Steigt der Beitrag, greifen Regeln zur Anpassung sowie ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer.
Prüfung der Beiträge
Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder ob eine Anpassung – also eine Erhöhung oder Absenkung – vorgenommen werden muss. Zweck dieser Prüfung ist es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge sicherzustellen und die dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten.
Regeln der Prüfung
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
- Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichtigen wir nur solche Erhöhungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren: Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht.
- Wir sind berechtigt, auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sowie Ermittlungen eines von uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Beitragserhöhung
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze können wir in Folgejahren vortragen.
Beitragsermäßigung
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Für Ihre Kündigung infolge einer Beitragserhöhung, die erst nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen wurde, gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf jedes Jahr überprüfen, ob die Beiträge angemessen sind, und sie bei Bedarf erhöhen oder senken. Eine Erhöhung ist nur aus bestimmten, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Kostengründen möglich, nicht zur Gewinnsteigerung. Kleine Anpassungen bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleiben zunächst außer Betracht. Wird der Beitrag erhöht, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag überprüft werden?
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten oder angepasst werden müssen.
Aus welchen Gründen darf der Beitrag erhöht werden?
Berücksichtigt werden dürfen nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung zur Gewinnsteigerung ist ausgeschlossen.
Bleibt eine kleine Beitragsanpassung folgenlos?
Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer in Folgejahren vortragen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Der Versicherer teilt die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mit und weist auf das Kündigungsrecht hin.
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