Wer als Verbraucher mit einer Entscheidung der Barmenia in der Hausratversicherung unzufrieden ist, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, die BaFin einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. Der Ombudsmann eitet als unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher kostenfrei, und bei online geschlossenen Verträgen ist auch eine Beschwerde über die EU-Online-Plattform möglich.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden gebührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder Betreuung nicht zufrieden, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer verpflichtet hat. Bei Problemen mit der Vertragsabwicklung können Sie zudem die Aufsichtsbehörde BaFin einschalten, die allerdings keine Streitfälle verbindlich entscheidet. Darüber hinaus bleibt Ihnen der Rechtsweg.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Er ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann ich mich bei einem online abgeschlossenen Vertrag auch online beschweren?
Ja. Verbraucher, die den Vertrag online abgeschlossen haben – etwa über eine Webseite oder per E-Mail –, können ihre Beschwerde auch online über die EU-Plattform einreichen. Von dort wird die Beschwerde an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung an die BaFin als zuständige Aufsicht wenden. Die BaFin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Bleibt mir neben Ombudsmann und BaFin noch eine weitere Möglichkeit?
Ja, zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023