Bei der Hausratversicherung der Barmenia darf der Versicherungsvertreter bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Umgekehrt gilt er als bevollmächtigt, ausgefertigte Versicherungsscheine und deren Nachträge zu übermitteln.
Erklärungen von Ihnen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen von uns
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen die von uns ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers stellvertretend für den Versicherer entgegennehmen. Dazu gehören Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich seiner Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages. Außerdem darf er dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge übermitteln.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter von mir entgegennehmen?
Er darf Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegennehmen.
Darf mir der Versicherungsvertreter den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023