Ansprüche aus dem Hausrat-Versicherungsvertrag der Barmenia verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet; wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Forderungen aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, danach sind sie verjährt. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Unterbrechung dauert an, bis dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Sobald ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht wurde, ist die Verjährung gehemmt.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung an?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
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