Wann darf die Barmenia bestehende Verträge der Hausratversicherung ändern? Einzelne Regelungen dürfen nur angepasst werden, wenn eine Bedingung unwirksam geworden ist – etwa durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Aufsichts- oder Kartellbehörden. Dabei darf keine Schlechterstellung entstehen, die Änderung wird sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt und erläutert, und Sie erhalten ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung). Voraussetzung ist, dass die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist durch eines der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und den Versicherer bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Hausratversicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese Lücke stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Zudem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt für die einzelnen Bedingungen ebenso wie für ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und den Versicherungsnehmer in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einzelne Bedingungen des bestehenden Vertrages nur unter engen Voraussetzungen ändern: wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung unwirksam geworden ist und dadurch eine Lücke entsteht, die das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung deutlich stört. Die neue Regelung darf den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen. Änderungen werden sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt und erläutert, und der Versicherungsnehmer kann daraufhin kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Umständen darf der Versicherer die Bedingungen nachträglich ändern?
Nur wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung, durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder durch eine bindende Weisung der Finanzaufsicht bzw. der Kartellbehörden unwirksam geworden ist und dadurch eine bedeutende Vertragslücke ohne gesetzliche Ausfüllung entsteht.
Kann ich durch eine Bedingungsanpassung schlechter gestellt werden?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Vertragsbedingungen schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Wie werde ich über eine Bedingungsänderung informiert?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Welche Frist habe ich zur Kündigung, wenn die Bedingungen geändert werden?
Sie können innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
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