Wer bei der Barmenia Hausratversicherung dem Versicherer etwas mitteilen möchte, muss Erklärungen und Anzeigen zum Versicherungsverhältnis grundsätzlich in Textform abgeben und an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle richten. Änderungen der Anschrift und des Namens sind mitzuteilen, sonst gilt eine per Einschreiben versandte Erklärung drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Formvorgaben
Erklärungen und Anzeigen, die für uns bestimmt sind, das Versicherungsverhältnis betreffen und unmittelbar uns gegenüber erfolgen, sind in Textform abzugeben. Das gilt, soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen wollen, was Ihr Versicherungsverhältnis betrifft, reicht in der Regel die Textform, solange das Gesetz oder der Vertrag nicht ausdrücklich Schriftform verlangt. Ihre Mitteilungen richten Sie an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Ändert sich Ihre Anschrift oder Ihr Name, müssen Sie das mitteilen. Andernfalls gilt eine per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse gesandte Erklärung schon drei Tage nach dem Absenden als zugegangen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer Mitteilungen zukommen lassen?
Erklärungen und Anzeigen zum Versicherungsverhältnis sind in Textform abzugeben – es sei denn, das Gesetz verlangt Schriftform oder der Vertrag bestimmt etwas anderes.
An wen soll ich meine Anzeigen oder Erklärungen richten?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Was passiert, wenn ich eine Adressänderung nicht melde?
Teilen Sie eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mit, gilt eine rechtliche Erklärung des Versicherers drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Gilt die Regelung auch bei einer Namensänderung?
Ja, dieselbe Regelung greift, wenn Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023