Wechseln Sie mit Ihrer Hausratversicherung unmittelbar zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und tritt danach ein Schaden ein, dessen genauer Entstehungszeitpunkt sich selbst durch ein Gutachten nicht bestimmen lässt, zahlt die Barmenia als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des dort bestehenden Vertrages. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen klar feststellen, ist derjenige Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Diese Regelung gilt nach einem unmittelbaren Wechsel der Hausratversicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG als Nachversicherer.
Tritt nach dem Wechsel ein Schaden ein, dessen genauer Entstehenszeitpunkt – also das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache – auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden kann, dann ist die Barmenia als Nachversicherer eintrittspflichtig. Die Entschädigungsleistung erfolgt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie unmittelbar zur Barmenia wechseln und später ein Schaden auftritt, bei dem sich der genaue Entstehungszeitpunkt nicht ermitteln lässt, springt die Barmenia als neuer Versicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn ein. Kann der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen eindeutig bestimmt werden, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn sich der Zeitpunkt eines Schadens nach dem Wechsel zur Barmenia nicht bestimmen lässt?
Lässt sich der genaue Entstehenszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist die Barmenia als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststeht?
Steht der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig fest, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Was ist mit dem genauen Entstehenszeitpunkt eines Schadens gemeint?
Damit ist das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache gemeint.
Ab wann leistet die Barmenia als Nachversicherer in diesen Fällen?
Die Barmenia leistet ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages.
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