Bei der Hausratversicherung der Barmenia ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung – dazu zählen alle privat genutzten Wohnräume, ausschließlich beruflich genutzte eitszimmer innerhalb der Wohnung, Balkone, Terrassen und Loggien sowie Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser auf demselben Grundstück. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller, privat genutzte Garagen am Wohnort und Bankschließfächer in Tresorräumen von Geldinstituten sind eingeschlossen.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören die folgenden Räume und Flächen:
Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Das sind die ausschließlich von Ihnen privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch Sie steht die Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume
Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie nur über die Wohnung betreten werden können (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zur Wohnung gehören außerdem:
- Loggien, Balkone sowie Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
- Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäuser, die ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie steht die Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Privat genutzte Garagen, soweit sich diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer daran angrenzenden Gemeinde befinden.
Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich die im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allen privat genutzten Wohnräumen. Dazu zählen auch beruflich genutzte Arbeitszimmer, die nur über die Wohnung erreichbar sind, sowie Balkone, Terrassen, Loggien und Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser auf demselben Grundstück. Ebenfalls eingeschlossen sind gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller, privat genutzte Garagen am Wohnort oder in einer angrenzenden Gemeinde sowie Bankschließfächer in Tresorräumen.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, also die ausschließlich privat genutzten Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Ist ein Arbeitszimmer mitversichert?
Ja, auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören zur Wohnung, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können.
Sind Garagen und Gartenhäuser eingeschlossen?
Privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäuser gehören dazu, wenn sie sich auf demselben Grundstück wie die Wohnung befinden. Privat genutzte Garagen sind auch mitversichert, wenn sie am Wohnort oder in einer angrenzenden Gemeinde liegen.
Gilt der Versicherungsschutz auch für ein Bankschließfach?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023