Bei der Hausratversicherung der Barmenia beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein, sobald der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird; für die Naturgefahren Überschwemmung und Rückstau gilt zusätzlich eine 14-tägige Wartezeit. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, kann aber zum Ablauf, im Verlängerungsjahr täglich und nach einem Versicherungsfall gekündigt werden.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Wenn Versicherungsschutz für die weiteren Naturgefahren „Überschwemmung" und „Rückstau" vereinbart wurde, beginnt der Versicherungsschutz für diese Gefahren nicht vor dem Ablauf der 14-tägigen Wartezeit.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend. Das gilt, solange nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Kündigung nach dem Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Wegfall des versicherten Risikos
Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren.
Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfahren.
Als Wegfall des versicherten Risikos gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- wenn Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
- Im Fall Ihres Todes endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei Monate nach Ihrem Tod. Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Risikos.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Datum im Versicherungsschein, sobald der erste oder einmalige Beitrag pünktlich gezahlt ist; für Überschwemmung und Rückstau gilt zusätzlich eine 14-tägige Wartezeit. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Sie können zum Ablauf und ab dem ersten Verlängerungsjahr täglich in Textform kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ablauf. Nach einem Versicherungsfall besteht ein Kündigungsrecht, und bei vollständiger, dauerhafter Auflösung des Hausrats – etwa durch Pflegeheim, Aufgabe einer Zweitwohnung oder Tod – kann die Versicherung enden.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit meinem Hausrat versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Für die Naturgefahren Überschwemmung und Rückstau beginnt der Schutz nicht vor Ablauf der 14-tägigen Wartezeit.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit stillschweigend um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr, solange nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Während der vereinbarten Laufzeit können Sie zum Ablauf in Textform ohne Frist kündigen. Ab dem ersten Verlängerungsjahr ist eine tägliche Kündigung in Textform möglich; der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugeht. Der Versicherer kann mit drei Monaten Frist zum jeweiligen Ablauftermin kündigen.
Was passiert, wenn das versicherte Risiko wegfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung dafür zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall erfährt. Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des Hausrats, etwa bei Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung oder im Todesfall. Ein Wohnungswechsel zählt nicht als Wegfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023