Bei der Barmenia Hausratversicherung können Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, wobei sich danach die Versicherungsperiode richtet. Der erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig; zahlen Sie nicht rechtzeitig, drohen ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes, Rücktritt und Leistungsfreiheit. Wird ein Folgebeitrag nicht gezahlt, geraten Sie in Verzug, verlieren nach Ablauf einer Mahnfrist den Versicherungsschutz und riskieren die Kündigung.
Beitragszahlung/Versicherungsperiode/Versicherungsteuer
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Danach richtet sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Ist ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und ist die genannte Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie darauf durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlung bei abweichendem Versicherungsschein
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktritt
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Das gilt, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/Kündigungsrecht bei Widerruf
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen oder von einer anderen Person durch ein SEPA-Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkartendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungsdienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
Ihre Pflichten
- Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist.
- Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
- Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug: Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die anderweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Änderung des Zahlungsweges
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werdenden Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu verlangen.
Sie sind zur Begleichung der rückständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert wurden.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Beiträge in verschiedenen Zeitabständen zahlen, wonach sich auch die Versicherungsperiode richtet; im Beitrag ist die gesetzliche Versicherungsteuer enthalten. Den ersten Beitrag müssen Sie rechtzeitig zahlen, sonst kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes verschieben, und der Versicherer kann zurücktreten oder leistungsfrei sein. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht, geraten Sie in Verzug; nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist können Sie den Versicherungsschutz verlieren und der Vertrag kann gekündigt werden. Bei Zahlung per Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte müssen Sie für ausreichende Kontodeckung sorgen, sonst drohen zusätzliche Kosten oder ein Wechsel des Zahlungsweges.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag der Hausratversicherung zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Ist ein späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, ist der Beitrag nach Ablauf dieser 14 Tage unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahle?
Sie geraten in Verzug, auch ohne Mahnung. Der Versicherer kann Ihnen in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Wird der angemahnte Betrag danach nicht gezahlt, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Was gilt, wenn eine Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung nicht eingezogen werden kann?
Sie müssen für ausreichende Deckung zum Fälligkeitszeitpunkt sorgen. Kann der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Der Versicherer kann die Zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges verlangen und Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug in Rechnung stellen.
Kann der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrags leistungsfrei sein?
Ja. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, besteht für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall keine Leistungspflicht, sofern der Versicherer Sie in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf hingewiesen hat. Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023