Bei der Barmenia Hausratversicherung bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Entschädigung und entspricht in der Regel dem Neuwert – also dem Betrag für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, für unbrauchbare Sachen der gemeine Wert. Die Versicherungssumme wird vereinbart, erhöht sich um einen Vorsorgebetrag und wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst, wobei ein Widerspruch möglich ist.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Der Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie dafür bei einem Verkauf erzielen können.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dementsprechend verändern wir die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Sie wird auf volle Euro aufgerundet. Wir informieren Sie über die neue Versicherungssumme.
Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Sie können der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, wenn Sie den Widerspruch rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Basis für die Entschädigung und entspricht meist dem Neuwert, also dem Betrag für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen. Bei Kunst und Antiquitäten zählt der Wiederbeschaffungswert, bei nicht mehr nutzbaren Sachen der Verkaufswert. Die Versicherungssumme wird gemeinsam vereinbart, um 10 % Vorsorgebetrag erhöht und jährlich an die Verbraucherpreise angepasst. Der Anpassung können Sie innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.
Häufige Fragen
Was zählt als Versicherungswert für meinen Hausrat?
Grundsätzlich der Neuwert – also der Betrag, den man aufwenden muss, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, bei nicht mehr verwendbaren Sachen der gemeine Wert (Verkaufswert).
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Wie wird die Versicherungssumme jährlich angepasst?
Sie wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Grundlage ist ein bestimmter Index aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, maßgebend ist der im September veröffentlichte Wert. Die Summe verändert sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres um die Veränderung des Vorjahres und wird auf volle Euro aufgerundet.
Kann ich der Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme in Textform widersprechen. Für die Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden; dann wird die Anpassung nicht wirksam.
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