Wann die Barmenia in der Hausratversicherung nicht zahlt, hängt von besonderen Gründen ab: Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls entfällt die Entschädigung, während bei grober Fahrlässigkeit auf den Einwand und eine Leistungskürzung verzichtet wird. Auch wer nach einem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht oder dies versucht, verliert den Anspruch – ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Strafbefehl gilt dabei als Beweis.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung – und ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Strafbefehl gilt dabei als Nachweis für den Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit wird dagegen weder der Einwand erhoben noch die Leistung gekürzt. Wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Umstände täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder dies versucht, verliert ebenfalls seinen Anspruch.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Wird der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Strafbefehl gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung.
Was passiert, wenn ich den Schaden nur grob fahrlässig verursacht habe?
In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
Was gilt, wenn ich beim Schaden falsche Angaben mache?
Täuschen Sie den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versuchen Sie das, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt dabei als Beweis.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023