Bei der Barmenia Hausratversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Schwimmbecken oder Aquarien als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden – wobei Rohre unterhalb der Bodenplatte grundsätzlich ausgenommen bleiben.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Schwimmbecken, Wasserbetten oder Aquarien
- Regenfallrohren, die im Gebäude verlaufen
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- der Gasversorgung
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Zur Gefahr Leitungswasser zählen zwei Bereiche: Leitungswasserschäden und Bruchschäden. Als Leitungswasser gilt Wasser, das ungewollt aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Löschanlagen sowie aus Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien oder im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren austritt; auch Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf sind einbezogen. Bei den Bruchschäden sind frostbedingte und sonstige Rohrbrüche sowie frostbedingte Schäden an bestimmten Installationen innerhalb des Gebäudes mitversichert. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte sind grundsätzlich nicht versichert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Schäden zählen zur Gefahr Leitungswasser?
Zur Gefahr Leitungswasser gehören Leitungswasserschäden und Bruchschäden.
Aus welchen Quellen ausgetretenes Wasser gilt als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung und verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Ebenso zählt Wasser aus Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien und aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf sind gleichgestellt – außer Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Nein, Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Installationen sind bei Frost gegen Bruchschäden versichert?
Frostbedingte Bruchschäden sind versichert an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen und deren Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023