Bei der Barmenia Hausratversicherung ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung entstehen – also wenn Sachen zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen, etwa auch durch Plünderungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen. Erklärt werden dabei die Begriffe Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, welche Schäden nicht versichert sind sowie die besondere Möglichkeit, diese Gefahren isoliert zu kündigen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das gilt ebenso für Schäden an versicherten Sachen, die durch Streik oder Aussperrung verursacht wurden.
Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen.
Besondere Kündigungsmöglichkeit
Sowohl Sie als auch der Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit isoliert kündigen.
- Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam.
- Eine vom Versicherer erklärte Kündigung wird eine Woche nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung kündigen – zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Bezüglich des Beitrags gelten die entsprechenden vertraglichen Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Schäden an versicherten Sachen ab, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung entstehen – dazu zählt auch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen. Erklärt wird, was unter Inneren Unruhen, Streik und Aussperrung verstanden wird. Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Gebäudeteilen und den darin befindlichen Sachen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Gefahren isoliert zu kündigen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Plünderungen mitversichert?
Ja, unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen sind versichert, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Welche Schäden sind bei Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen.
Kann diese Mitversicherung gesondert gekündigt werden?
Ja, Sie und der Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit isoliert kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, die des Versicherers eine Woche nach Zugang bei Ihnen.
Was gilt, wenn der Versicherer diese Mitversicherung kündigt?
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung kündigen – zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt.
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