Wer bei der Barmenia eine Hausratversicherung im Schutz abgeschlossen hat, profitiert automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen: Ändert der Versicherer die Bedingungen für Neuverträge ausschließlich zugunsten der Kundinnen und Kunden und ohne Zusatzbeitrag, gelten diese besseren Regeln ab ihrem Gültigkeitstag auch für den bestehenden Vertrag – und zwar für alle danach neu eintretenden Leistungsfälle.
Ändert der Versicherer im Laufe der Versicherungsdauer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung „Top-Schutz" für neue Versicherungsverträge, gilt Folgendes:
- Die Änderung erfolgt ausschließlich zu Ihren Gunsten.
- Für die Änderung wird kein Zusatzbeitrag berechnet.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelten die neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag. Dies gilt für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer künftig die Bedingungen der Hausratversicherung Top-Schutz für neu abgeschlossene Verträge, kommen Ihnen diese Verbesserungen ebenfalls zugute. Voraussetzung ist, dass die Änderung nur zu Ihren Gunsten wirkt und kein zusätzlicher Beitrag verlangt wird. Die besseren Bedingungen greifen dann ab ihrem Gültigkeitstag für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu entstehen.
Häufige Fragen
Profitiere ich von späteren Verbesserungen der Bedingungen automatisch?
Ja. Werden die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag geändert, gelten sie ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Kostet mich eine solche Bedingungsverbesserung mehr Beitrag?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch für Ihren Vertrag, wenn für die Änderung kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann und für welche Fälle gelten die verbesserten Bedingungen?
Sie gelten ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen und zwar für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023