Wer seinen Hausrat bei der Barmenia zusätzlich noch bei anderen Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert hat, muss diese weitere Versicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben. Bei einer Mehrfachversicherung haften alle Versicherer als Gesamtschuldner, insgesamt jedoch nie über den entstandenen Schaden hinaus, und der Versicherungsnehmer kann eine bestehende Mehrfachversicherung unter bestimmten Voraussetzungen wieder beseitigen.
Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den dafür beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erhalten haben.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
- Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Eine Mehrfachversicherung liegt auch vor, wenn aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
- Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet. Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Sie können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt ist dann nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
- Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erhalten.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
- Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Sie können auch verlangen, dass die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und die Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.
- Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, können Sie nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist, muss der Versicherungsnehmer das dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Verletzt er diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Übersteigen die Versicherungssummen den Wert oder die Entschädigungen den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor, bei der der Versicherungsnehmer insgesamt nicht mehr als seinen Schaden erhält. Eine ohne Kenntnis entstandene Mehrfachversicherung lässt sich auf Verlangen wieder auflösen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein Hausrat bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist?
Sie müssen dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Welche Folgen hat es, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall Kenntnis von der anderen Versicherung hatte.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr als meinen Schaden erstattet?
Nein. Zwar haften die Versicherer als Gesamtschuldner, doch insgesamt können Sie nicht mehr als den Betrag Ihres entstandenen Schadens verlangen. Erhalten Sie aus anderen Verträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich Ihr Anspruch entsprechend.
Kann ich eine bestehende Mehrfachversicherung wieder beseitigen?
Ja. Haben Sie den späteren Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie dessen Aufhebung oder die Herabsetzung der Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Beitragsminderung verlangen. Das wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Ihre Erklärung dem Versicherer zugeht.
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