Bei der Hausratversicherung der Barmenia sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Schäden durch Erdbeben werden grundsätzlich nicht ersetzt, ebenso wenig Schäden an Verbrennungsmotoren durch Explosionen im Verbrennungsraum – wobei es hierzu eine wichtige Ausnahme gibt, wenn die Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Schäden ausdrücklich nicht abgesichert sind. Schäden durch Erdbeben sind ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn noch andere Ursachen mitgewirkt haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an Verbrennungsmotoren, die durch Explosionen im Verbrennungsraum entstehen. Anders ist es jedoch, wenn ein solcher Schaden die Folge eines versicherten Schadenereignisses ist – dann besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Erdbebenschäden über die Hausratversicherung abgedeckt?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt auch dann, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Wie sieht es mit Schäden an Verbrennungsmotoren aus?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch Explosionen, die im Verbrennungsraum der Maschine auftreten, sind grundsätzlich nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme beim Ausschluss für Verbrennungsmotoren?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden die Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
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