Bei der Barmenia Hausratversicherung sind Schäden abgesichert, wenn versicherte Sachen während des Transports Schaden nehmen: Beschädigt, zerstört oder verloren durch einen Unfall des Kraftfahrzeugs oder öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem sie befördert wurden – vorausgesetzt, der Unfall wurde bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet.
Versichert sind die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen Unfall.
Dabei muss es sich um einen Unfall eines Kraftfahrzeuges oder eines öffentlichen Verkehrsmittels handeln, mit dem die versicherten Sachen befördert wurden.
Voraussetzung ist, dass der Unfall der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet wurde.
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen in einem Fahrzeug transportiert und kommt es zu einem Unfall, sind dadurch entstandene Schäden abgedeckt. Dazu zählen Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Sachen. Der Unfall kann ein Kraftfahrzeug oder ein öffentliches Verkehrsmittel betreffen. Wichtig ist, dass der Unfall bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet wurde.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei einem Transportmittelunfall abgesichert?
Versichert sind die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen solchen Unfall.
Bei welchen Fahrzeugen greift dieser Schutz?
Er greift bei einem Unfall eines Kraftfahrzeuges oder eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem die versicherten Sachen befördert wurden.
Muss der Unfall irgendwo gemeldet werden?
Ja, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Unfall der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet wurde.
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