Bei der Barmenia (Adcuri) Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung greift der Schutz, wenn versichertes Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird – etwa im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, durch Diebstahl, Raub, Unfall, Wasser, Sturm, Brand oder höhere Gewalt. Auch bei verspäteter Auslieferung werden Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu einer festgelegten Grenze erstattet.
Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:
- Wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz für die genannten Schäden durch:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
- Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zur Entschädigungsgrenze;
- Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
- bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
- Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;
- höhere Gewalt.
Außerdem besteht Versicherungsschutz, wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird. Das ist der Fall, wenn das Gepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht.
Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens 400,00 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Das Reisegepäck ist geschützt, wenn es in fremdem Gewahrsam – etwa bei einem Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckträger oder einer Gepäckaufbewahrung – verloren geht, zerstört oder beschädigt wird. Während der übrigen Reisezeit gilt der Schutz für Schäden durch Diebstahl, Raub, Verlieren, Unfälle, Wasser, Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion und höhere Gewalt. Kommt das Gepäck verspätet an, werden nachgewiesene Ersatzkäufe bis zu einem festgelegten Anteil der Versicherungssumme und einem Höchstbetrag erstattet.
Häufige Fragen
Ist das Gepäck auch geschützt, wenn es beim Hotel oder der Bahn verloren geht?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Zählt einfaches Liegenlassen des Gepäcks als versichertes Verlieren?
Nein. Verlieren ist zwar bis zur Entschädigungsgrenze mitversichert, doch Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen zählen ausdrücklich nicht dazu.
Was wird erstattet, wenn das Gepäck verspätet ankommt?
Erreicht das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte, werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt, höchstens jedoch 400,00 EUR.
Welche Ereignisse sind während der übrigen Reisezeit abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Verlieren, Transportmittel- oder Unfall eines Versicherten, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie höhere Gewalt.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023