Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung der Barmenia (Adcuri) gelten für bestimmte Wertgegenstände und Schadenarten Höchstgrenzen: Für Pelze, Schmuck, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Film- und EDV-Geräte samt Zubehör werden pro Versicherungsfall zusammen höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Für Schäden durch Verlieren sowie an unterwegs gekauften Geschenken und Reiseandenken gelten bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 400,00 EUR je Versicherungsfall.
Für bestimmte Gegenstände ist die Ersatzleistung begrenzt. Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall sowie an Foto- und Filmapparaten, tragbaren Videosystemen, EDV-Geräten (zum Beispiel PC, Pocket-PC, Laptop, Palm) und Software – jeweils mit Zubehör – werden je Versicherungsfall insgesamt mit höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Schäden durch Verlieren sowie Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR je Versicherungsfall ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Für einige Gegenstände und Schadenarten zahlt der Versicherer nicht die volle Versicherungssumme, sondern nur einen begrenzten Anteil. Bei Wertsachen wie Pelzen, Schmuck, Edelmetall sowie bei Foto-, Film- und EDV-Geräten mit Zubehör sind es zusammen höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme pro Versicherungsfall. Für verlorene Sachen sowie für unterwegs gekaufte Geschenke und Reiseandenken gibt es höchstens zehn Prozent der Versicherungssumme, aber nicht mehr als 400,00 EUR je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Schmuck, Pelze oder EDV-Geräte höchstens ersetzt?
Für Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte und Software – jeweils mit Zubehör – werden je Versicherungsfall insgesamt höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was zahlt der Versicherer bei Schäden durch Verlieren?
Schäden durch Verlieren werden mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR je Versicherungsfall ersetzt.
Sind unterwegs gekaufte Geschenke und Reiseandenken mitversichert?
Ja, Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 400,00 EUR je Versicherungsfall ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023