Wer bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung der Barmenia (Adcuri) den Schaden vorsätzlich verursacht, verliert seinen Anspruch auf Entschädigung vollständig; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Auch wer nach einem Schaden arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht, geht leer aus.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des ersten Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung so weit kürzen, wie es dem Grad des Verschuldens entspricht. Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer nach dem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen zum Grund oder zur Höhe der Entschädigung – oder versucht er dies –, entfällt der Anspruch ebenfalls. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt dabei als Beweis.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Schaden absichtlich verursache?
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer vollständig von der Entschädigungspflicht frei.
Bekomme ich noch etwas, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe?
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen, und zwar in einem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn ich beim Schaden falsche Angaben mache?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wann gilt Vorsatz oder Täuschung als bewiesen?
Wird der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung als bewiesen. Wird eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrug oder Betrugsversuch festgestellt, gelten die Voraussetzungen ebenfalls als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023