Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung der Barmenia (Adcuri) gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Umgekehrt darf der Vertreter dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgestellten Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen. Dazu gehören Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt seiner Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages. Außerdem darf der Vertreter dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge übermitteln.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen kann ich beim Versicherungsvertreter abgeben?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich einen Widerruf meines Vertrages gegenüber dem Vertreter erklären?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss beziehungsweise zum Widerruf eines Versicherungsvertrages entgegenzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023