Bei der Barmenia (Adcuri) Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung greift der Schutz gegen Diebstahl aus einem unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeug oder Anhänger nur, wenn das Reisegepäck in einem fest umschlossenen, verschlossenen Innen- oder Kofferraum liegt – und die volle Entschädigung setzt bestimmte Nachweise wie Tageszeit, abgeschlossene Garage oder eine kurze Fahrtunterbrechung voraus, sonst gilt eine Grenze von 300 EUR.
Es besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.
Der Versicherer haftet im Rahmen der Versicherungssumme in voller Höhe nur, wenn nachweislich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Schaden ist tagsüber eingetreten. Als Tageszeit gilt allgemein die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr.
- Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger war in einer abgeschlossenen Garage abgestellt. Parkhäuser oder Tiefgaragen, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
- Der Schaden ist während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten.
Kann der Versicherungsnehmer keine dieser Voraussetzungen nachweisen, so ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 300,00 EUR begrenzt.
In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern sind folgende Gegenstände nicht versichert: Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC, Pocket-PC, Laptop, Palm) und Software, jeweils mit Zubehör.
Es besteht Versicherungsschutz im unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeug gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- und Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, solange sich die Sachen in einem fest umschlossenen und durch Sicherheitsschloss gesicherten Innenraum (Kajüte, Backskiste o. Ä.) des Wassersportfahrzeuges befinden. Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC, Pocket-PC, Laptop, Palm) und Software jeweils mit Zubehör sind im unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeug nicht versichert.
Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit eines Versicherten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch z. B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offenstehenden Platzes o. Ä.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine der vorstehenden Obliegenheiten, so richten sich die Rechtsfolgen nach den einschlägigen Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Reisegepäck ist bei Diebstahl aus einem abgestellten Fahrzeug oder Anhänger nur geschützt, wenn es in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum liegt. Die volle Entschädigung gibt es nur, wenn man den Schaden tagsüber, das Abstellen in einer abgeschlossenen Garage oder eine höchstens zweistündige Fahrtunterbrechung nachweisen kann – andernfalls sind es höchstens 300 EUR. Wertsachen wie Pelze, Schmuck, Edelmetall, Foto- und EDV-Geräte sind in unbeaufsichtigten Fahrzeugen und Wassersportfahrzeugen gar nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Ist mein Gepäck geschützt, wenn es im geparkten Auto gestohlen wird?
Nur, wenn sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet. Für die volle Entschädigung muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Schaden tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) eintrat, das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage stand oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von höchstens zwei Stunden geschah.
Wie viel wird erstattet, wenn ich keine der geforderten Voraussetzungen nachweisen kann?
Kann keine der genannten Voraussetzungen nachgewiesen werden, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 300,00 EUR begrenzt.
Sind Schmuck und Laptop im abgestellten Auto versichert?
Nein. In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte und Software jeweils mit Zubehör nicht versichert. Das Gleiche gilt für das unbeaufsichtigte Wassersportfahrzeug.
Zählt ein bewachter öffentlicher Parkplatz als Beaufsichtigung?
Nein. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit eines Versicherten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offenstehenden Platzes.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023