Wer bei der Barmenia (Adcuri) eine Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung hat, sollte die Folgeprämie fristgerecht zahlen: Sie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn die Zahlung innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannten Zeitraums erfolgt. Bleibt die Zahlung aus, darf der Versicherer mahnen, kann leistungsfrei werden und den Vertrag kündigen – wobei eine nachträgliche Zahlung die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen wieder unwirksam macht.
Fälligkeit
- Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt wird, der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei bestimmt er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Wurde die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden, gilt für die Zahlung ein Monat nach Fristablauf.
Für Versicherungsfälle, die nach dem Zugang der Kündigung, aber vor erfolgter Prämienzahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode gezahlt werden und gilt als rechtzeitig, wenn sie im angegebenen Zeitraum eingeht. Zahlt man zu spät, kann der Versicherer Verzugsschaden verlangen, eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist schicken und danach leistungsfrei werden sowie fristlos kündigen. Wird nach der Kündigung innerhalb eines Monats gezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam – für Versicherungsfälle zwischen Kündigung und Zahlung besteht aber kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss die Folgeprämie gezahlt werden?
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Sie gilt als rechtzeitig, wenn die Zahlung innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt wird.
Was passiert, wenn ich die Folgeprämie nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und in Textform zur Zahlung auffordern (Mahnung) mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Nach Fristablauf kann der Versicherer bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei sein und den Vertrag ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Welche Angaben muss die Mahnung enthalten, damit sie wirksam ist?
Der Versicherer muss je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Kann ich eine Kündigung durch nachträgliche Zahlung rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb eines Monats nach der Kündigung gezahlt wird; war die Kündigung mit einer Fristbestimmung verbunden, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Für Versicherungsfälle, die nach Zugang der Kündigung, aber vor der Zahlung eingetreten sind, besteht dennoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023