Bei Barmenia (Adcuri) gilt: beim Reisegepäckschutz der Barmenia (Adcuri) sind Schäden während des Zeltens oder Campings versichert, wenn ein offizieller Campingplatz genutzt wird, der von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichtet wurde. Für unbeaufsichtigte Sachen in Zelt oder Wohnwagen gelten besondere Voraussetzungen, etwa Nachtzeitregelungen bei Zelten und ordnungsgemäßer Verschluss bei Wohnwagen. Wertvolle Geräte sind nur unter bestimmten Bedingungen geschützt, und ohne offiziellen Campingplatz entfällt der Schutz gegen Diebstahl und ähnliche Ereignisse.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen Campingplatz eintreten. Als offiziell gilt ein Campingplatz, der von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichtet wurde.
Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Bei Zelten: Der Schaden darf nicht während der Nachtzeit eingetreten sein. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen.
- Bei Wohnwagen: Der Wohnwagen muss durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert sein. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert.
Foto- und Filmapparate sowie tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, außerdem Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte sowie EDV-Geräte (zum Beispiel PC, Pocket-PC, Laptop, Palm) und Software, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie
- bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
- in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
- der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder
- sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden.
Sofern kein offizieller Campingplatz benutzt wird, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Beim Camping und Zelten greift der Versicherungsschutz nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen. Lässt man Sachen unbeaufsichtigt zurück, gelten besondere Regeln: Bei Zelten sind nächtliche Diebstähle zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht abgedeckt, und Wohnwagen müssen verschlossen sein. Wertgegenstände wie Pelze, Schmuck und Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen gar nicht versichert, und teure Geräte sind nur unter bestimmten Aufbewahrungsbedingungen geschützt. Ohne offiziellen Campingplatz besteht kein Schutz gegen Diebstahl und ähnliche Schäden.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz beim Camping auch außerhalb offizieller Campingplätze?
Nein. Wird kein offizieller Campingplatz benutzt, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter ausgeschlossen. Ein offizieller Campingplatz ist ein von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteter Platz.
Bin ich versichert, wenn nachts etwas aus meinem Zelt gestohlen wird?
Bei unbeaufsichtigten Sachen im Zelt besteht kein Versicherungsschutz für Diebstahlschäden, die während der Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr eintreten. Zudem muss das Zelt mindestens zugebunden oder zugeknöpft sein.
Sind Schmuck und Pelze im unbeaufsichtigten Wohnwagen versichert?
Nein. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert.
Unter welchen Bedingungen sind Laptop, Kamera oder Uhr beim Camping geschützt?
Diese Geräte sind nur versichert, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden, im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden, der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes übergeben sind oder sich in einem verschlossenen Wohnwagen bzw. verschlossenen Fahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023