Bei der Barmenia (Adcuri) Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung beginnt der Schutz in dem Moment, in dem versicherte Sachen zum unverzüglichen Antritt der Reise aus der ständigen Wohnung entfernt werden, und endet mit ihrer Rückkehr dorthin – bei Autoreisen bereits mit der Ankunft, wenn das Gepäck nicht sofort entladen wird. Zudem gilt der Schutz für den vereinbarten Bereich sowie für Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts, und kurze Verträge verlängern sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Reiseende.
Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem versicherte Sachen zum Zwecke des unverzüglichen Antritts der Reise aus der ständigen Wohnung des Versicherten entfernt werden. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Der Versicherungsschutz endet, sobald die versicherten Sachen dort wieder eintreffen.
Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Bei Versicherungsverträgen von weniger als einjähriger Dauer verlängert sich der Versicherungsschutz über die vereinbarte Laufzeit hinaus bis zum Ende der Reise. Voraussetzung ist, dass sich die Reise aus vom Versicherten nicht zu vertretenden Gründen verzögert und der Versicherte nicht in der Lage ist, eine Verlängerung zu beantragen.
Die Versicherung gilt für den vereinbarten Bereich.
Versicherungsschutz besteht auch für Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts des Versicherten. Diese gelten ebenfalls als Reise im Sinne der Regelung über Beginn und Ende des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für das Reisegepäck greift, sobald die versicherten Sachen für die Reise aus der ständigen Wohnung mitgenommen werden, und läuft bis zu ihrer Rückkehr dorthin. Reist man mit dem Auto und lädt das Gepäck nach der Ankunft nicht sofort aus, endet der Schutz schon mit der Ankunft vor der Wohnung. Bei kurzen Verträgen unter einem Jahr kann sich der Schutz bis zum Reiseende verlängern, wenn die Verzögerung nicht selbst verschuldet ist und keine Verlängerung beantragt werden kann. Auch Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des eigenen Wohnorts sind mitversichert.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit dem Reisegepäck versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem die versicherten Sachen zum unverzüglichen Antritt der Reise aus der ständigen Wohnung des Versicherten entfernt werden – innerhalb der vereinbarten Laufzeit und vorbehaltlich der Regelungen zur Zahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Wann endet der Schutz bei einer Autoreise?
Wird das Reisegepäck bei einer Reise im Kraftfahrzeug nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Verlängert sich der Schutz, wenn sich meine Reise verzögert?
Bei Verträgen von weniger als einjähriger Dauer verlängert sich der Schutz über die vereinbarte Laufzeit hinaus bis zum Ende der Reise, sofern sich diese aus vom Versicherten nicht zu vertretenden Gründen verzögert und keine Verlängerung beantragt werden kann.
Bin ich auch am eigenen Wohnort versichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts des Versicherten; diese gelten ebenfalls als Reise.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023