Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung der Barmenia (Adcuri) beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die Erst- oder Einmalprämie rechtzeitig gezahlt wird. Der Vertrag läuft über den vereinbarten Zeitraum und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt – wobei für Versicherungsnehmer und Versicherer unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten und Fristen gelten. Auch der Wegfall des versicherten Interesses, etwa durch Haushaltsauflösung oder Tod, kann den Vertrag beenden.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit stillschweigend um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr. Dies gilt, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist.
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung dem Versicherer zugegangen ist. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
- Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des Haushaltes nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
- Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht, sofern die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer kann in der ersten Laufzeit fristlos zum Ablauf und ab dem ersten Verlängerungsjahr sogar täglich kündigen, während der Versicherer eine Frist von drei Monaten einhalten muss. Endet das versicherte Interesse – etwa durch Haushaltsauflösung oder Tod – endet auch der Vertrag zu bestimmten Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass die Erst- oder Einmalprämie rechtzeitig gezahlt wird; andernfalls greifen die Regelungen zu verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung.
Wie kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen?
Während der ursprünglich vereinbarten Laufzeit kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf ohne Frist in Textform kündigen. Ab Beginn des ersten Verlängerungsjahres ist eine tägliche Kündigung in Textform möglich; der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht, oder zu einem späteren gewünschten Zeitpunkt.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Was passiert mit dem Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers?
Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis, sobald der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Nutzt bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise weiter, endet der Vertrag nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023