Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung der Barmenia (Adcuri) erhält der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nur den Prämienanteil für den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestand. Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der auf die Zeit nach Zugang entfallende Teil erstattet, und bei Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse gelten jeweils eigene Regeln zur Prämie und zur Geschäftsgebühr.
Allgemeiner Grundsatz
Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Belehrung nach diesen Voraussetzungen unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Vertrag früher endet als geplant, bekommt der Versicherer nur den Prämienanteil für die Zeit, in der der Versicherungsschutz wirklich bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Anteil für die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs zurückgezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen zur Belehrung sogar mehr. Bei Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer behält dieser die Prämie bis zum Wirksamwerden der jeweiligen Erklärung. Besteht gar kein versichertes Interesse, muss der Versicherungsnehmer grundsätzlich keine Prämie zahlen, der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Ja. Dem Versicherer steht für die Versicherungsperiode nur der Prämienteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Der übrige Teil wird nicht beansprucht.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer muss den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien erstatten. Voraussetzung ist eine korrekte Belehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlt die Belehrung, ist zusätzlich die Prämie des ersten Jahres zu erstatten – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein. Besteht das versicherte Interesse bei Beginn nicht oder entsteht es bei einer Versicherung für ein künftiges Unternehmen oder Interesse nicht, ist keine Prämie zu zahlen. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt bei Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer?
Bei Rücktritt wegen nicht angezeigter Gefahrumstände steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. Bei Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahlter Erst- oder Einmalprämie steht ihm eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023