In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht auch aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos sowie aus Änderungen von Rechtsvorschriften mitversichert. Erfahren Sie, welche Risiken davon ausgenommen sind und wann der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen darf.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- a) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- b) für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
- c) für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wächst oder verändert sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit, greift der Versicherungsschutz grundsätzlich weiter – egal, ob sich das Risiko selbst erhöht oder erweitert oder ob neue bzw. geänderte gesetzliche Vorschriften dazu führen. Für bestimmte Bereiche gilt das jedoch nicht, und in den genannten Fällen kann der Versicherer den Vertrag innerhalb einer festgelegten Frist kündigen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind davon ausgenommen?
Nicht versichert sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, sowie Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Gilt der Schutz auch bei geänderten oder neuen Rechtsvorschriften?
Ja. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
Kann der Versicherer in diesen Fällen kündigen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.