In der Privathaftpflichtversicherung der Adcuri deckt der Schutz für Geothermie-Anlagen Flächengeothermie sowie Geothermie mittels Bohrung bis 200 m Tiefe ab, mit klaren Regeln für Bauherren und einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sachschäden durch Bohrungen.
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit:
- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
- Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung.
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall 1 Mio. EUR und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Geothermie-Anlage gesetzlich für Schäden gegenüber anderen haften. Er gilt sowohl für flächige Systeme wie Erdkollektoren oder Erdwärmekörbe als auch für Anlagen, die per Bohrung angelegt wurden – hier bis zu einer bestimmten Tiefe. Als Bauherr sollten Sie beachten, dass Planung und Bau in die Hände von Fachfirmen gehören, damit der Schutz besteht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen?
Eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht dazu.
Bis zu welcher Bohrtiefe besteht Versicherungsschutz?
Versichert sind Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Was müssen Bauherren beachten?
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Sachschäden durch Bohrungen?
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall 1 Mio. EUR und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
Gilt der Schutz sowohl für Flächengeothermie als auch für Bohrungen?
Ja, dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und für Geothermie mittels Bohrung.