Die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri schützt die gesetzliche Haftpflicht bei der Tätigkeit als Tagesmutter, Tageseltern, Babysitter oder Au-pair – einschließlich der übernommenen Aufsichtspflicht über betreute minderjährige Kinder, auch bei Ausflügen und außerhalb der Wohnung. Erfahren Sie, wann berufliche Tätigkeiten mitversichert sind, wie Tageskinder abgesichert werden und welche Ansprüche ausgeschlossen bleiben.
a) Tätigkeit als Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), Babysitter oder Au-pair. Dazu gehört insbesondere die übernommene Beaufsichtigung (Aufsichtspflicht) von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern. Der Schutz gilt:
- im Rahmen des eigenen Haushalts oder des Haushaltes der zu betreuenden Kinder;
- auch außerhalb der Wohnung, z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.
b) Berufliche Tätigkeit:
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich dabei um eine berufliche Tätigkeit handelt.
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten.
c) Haftpflicht der Tageskinder:
Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern.
Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.
d) Personenschäden:
Abweichend sind auch Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden versichert:
- der Tageskinder untereinander (sofern es sich nicht um Geschwister handelt);
- der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern.
e) Ausschluss:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.
Was bedeutet das konkret?
Die Adcuri Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Betreuung fremder minderjähriger Kinder als Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair entstehen können – ganz gleich, ob die Betreuung im eigenen Zuhause, bei den Kindern zu Hause oder unterwegs bei Ausflügen stattfindet. Auch wenn die Betreuung beruflich erfolgt, greift der Schutz. Für die Arbeit in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas gilt er hingegen nicht. Zusätzlich sind bestimmte Schäden der betreuten Kinder abgesichert. Nicht abgedeckt sind abhandengekommene Sachen und verlorenes Geld der Kinder.
Häufige Fragen
Bin ich als Tagesmutter auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt für die Aufsichtspflicht über die betreuten minderjährigen Kinder auch außerhalb der Wohnung, zum Beispiel bei Spielen, Ausflügen usw.
Gilt der Schutz auch bei einer beruflichen Betreuungstätigkeit?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich um eine berufliche Tätigkeit handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten.
Was passiert, wenn das Tageskind bereits über einen anderen Vertrag versichert ist?
Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zu diesem Vertrag an, erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.
Sind Personenschäden der Tageskinder untereinander mitversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden der Tageskinder untereinander sind versichert, sofern es sich nicht um Geschwister handelt. Ebenso versichert sind Personenschäden der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern.
Sind verlorene Sachen oder Geld der betreuten Kinder abgedeckt?
Nein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.