Mit der Privathaftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung sind Betriebspraktika, Ferienjobs, „Work&Travel" und fachpraktischer Unterricht abgesichert – einschließlich Schäden an bereitgestellten Ausbildungsgegenständen, Lehrgeräten, Laptops und Tablets. Auch Sachschäden an Arbeitskollegen und Arbeitgeber sind bis 10.000 EUR mitversichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in folgenden Fällen:
a) Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs oder (fachpraktischem) Unterricht:
Versichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel") oder an (fachpraktischem) Unterricht, z.B. Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
Versichert sind hierbei auch Schäden an (Ausbildungs-) Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Hierunter fallen auch von den oben aufgeführten Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
b) Sachschäden an Arbeitskollegen:
Versichert sind Ansprüche aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
c) Sachschäden an Arbeitgeber/Dienstherrn:
Versichert sind Ansprüche aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn zugefügte Sachschäden.
Mitversichert sind auch Ansprüche aus Sachschäden, welche an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (Laptops, Tablets etc.) entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist (z.B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung).
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Schüler, Studentin oder Beschäftigter an einem Praktikum, Ferienjob, „Work&Travel" oder fachpraktischem Unterricht teilnimmt, ist über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Schutz umfasst auch Schäden an bereitgestellten Ausbildungs- und Arbeitsmitteln wie Laptops oder Tablets sowie bestimmte Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und Arbeitgeber – jeweils im Rahmen der genannten Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einem von der Hochschule gestellten Laptop versichert?
Ja. Von den Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc. sind mitversichert, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Welche Ansprüche sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung und die Selbstbeteiligung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Sind auch Sachschäden am Arbeitgeber oder an Arbeitskollegen abgedeckt?
Ja. Versichert sind Ansprüche aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn oder unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
Gilt der Schutz auch im Homeoffice?
Ja. Sachschäden an zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln sind mitversichert, wenn die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, z.B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung.