Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung sind Miet- und Pachtsachschäden an fremden, gemieteten oder gepachteten Sachen abgesichert – etwa an Wohnräumen, an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen oder an gemieteten Grundstücken und Gebäuden. Erfahren Sie, was genau versichert ist und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich:
- a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
- b) an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
- c) aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die zu den unter a) und c) genannten Immobilien gehören. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Mieter oder Pächter etwas beschädigen, das Ihnen nicht gehört – zum Beispiel eine gemietete Wohnung, ein Hotelzimmer oder ein gepachtetes Grundstück –, kann die Private Haftpflichtversicherung für den Schaden und die daraus entstehenden Vermögensschäden aufkommen. Der Schutz gilt allerdings nur in den genannten Fällen und nicht bei alltäglicher Abnutzung, bestimmten Geräteschäden, versicherbaren Glasschäden oder Schimmel.
Häufige Fragen
Was gilt als Miet-/Pachtsachschaden?
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer mitversichert?
Ja, versichert sind Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß versichert?
Nein, Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden an Elektro- und Gasgeräten ausgeschlossen?
Grundsätzlich ja, sofern diese Geräte zu den unter a) und c) genannten Immobilien gehören. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
Sind Glasschäden abgedeckt?
Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.