In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung wird die Geldleistung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach festgestellt ist. Erfahren Sie, wann eine Abschlagszahlung möglich ist, wie die Verzinsung geregelt ist und wann der Versicherer die Zahlung aufschieben darf.
1. Fälligkeit der Geldleistung
Eine Geldleistung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- a) Geldleistung: Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
- b) Zinssatz: Der Zinssatz liegt im allgemeinen bei __ Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei __ Prozent und höchstens bei __ Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Geldleistung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Geldleistung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
4. Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Sobald feststeht, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, wird das Geld ausgezahlt. Zieht sich die Prüfung hin, können Sie einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Verzögert der Versicherer die Zahlung, fallen unter bestimmten Voraussetzungen Zinsen an. In bestimmten Fällen – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder laufenden Verfahren – darf die Auszahlung aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Geldleistung fällig?
Eine Geldleistung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann wird die Geldleistung verzinst?
Die Geldleistung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was passiert bei einer Verzögerung durch eigenes Verschulden?
Bei der Berechnung der Fristen wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Geldleistung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.