In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung sind bestimmte Gegenstände vom Schutz ausgenommen – dazu zählen unter anderem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Photovoltaikanlagen sowie Displays von Tablets und Smartphones. Auch bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen bleiben unversichert. Ein Überblick, was konkret nicht abgedeckt ist.
In der Glasversicherung sind folgende Gegenstände nicht versichert:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
- Photovoltaikanlagen;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones);
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht jede Art von Glas oder Kunststoff ab. Bestimmte Gegenstände sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören etwa kleinere Glaswaren wie Geschirr oder Handspiegel, Photovoltaikanlagen sowie Glas- und Kunststoffflächen von elektronischen Geräten. Ebenso sind Sachen ausgeschlossen, die schon bei Antragstellung einen Schaden aufwiesen.
Häufige Fragen
Sind Displays von Smartphones und Tablets versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – zum Beispiel Displays von Tablets und Smartphones sowie Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren – sind nicht versichert.
Ist Geschirr über die Glasversicherung abgedeckt?
Nein. Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen gehören zu den nicht versicherten Sachen der Glasversicherung.
Gilt der Schutz auch für bereits beschädigte Sachen?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, sind nicht versichert.