In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung ersetzt der Versicherer bestimmte Kosten, die nach einem Versicherungsfall tatsächlich anfallen – vom Notverschluss beschädigter Öffnungen bis zur Entsorgung versicherter Sachen. Zusätzlich lassen sich per Vereinbarung weitere Leistungen wie Kran- und Gerüstkosten oder das Erneuern von Anstrichen absichern.
In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung ersetzt der Versicherer folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
Zusätzlich versicherbar:
Liegt eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung vor, ersetzt der Versicherer folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern;
- um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen;
- um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Glasschaden können auch bestimmte Folgekosten übernommen werden. Dazu zählen etwa das provisorische Verschließen einer offenen Stelle und die Entsorgung zerstörter Sachen. Über eine gesonderte Vereinbarung lassen sich weitere Aufwendungen absichern, die beim Ein- und Ausbau oder durch die Lage der Scheiben entstehen. Maßgeblich sind stets die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind ohne Zusatzvereinbarung versichert?
Ersetzt werden das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) sowie die Kosten, um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und zu vernichten (Entsorgungskosten).
Was muss vorliegen, damit die Kosten erstattet werden?
Die Kosten müssen infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sein.
Welche Leistungen sind zusätzlich versicherbar?
Bei entsprechender Vereinbarung ersetzt der Versicherer unter anderem Mehrkosten durch die Lage beim Liefern und Montieren (z. B. Kran- oder Gerüstkosten), das Erneuern von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien, das Beseitigen und Wiederanbringen behindernder Sachen sowie das Beseitigen von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Sind die Kran- und Gerüstkosten automatisch mitversichert?
Nein, diese Kosten werden nur ersetzt, wenn eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung vorliegt.