In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung sind bestimmte Schäden und Gefahren vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa beschädigte Oberflächen und Kanten, undichte Randverbindungen von Isolierverglasungen sowie Bruch durch Gefahren, für die anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind folgende Schäden:
- Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche).
- Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen werden undicht.
Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Sturm, Hagel;
- weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht jeden Schaden am Glas ab. Rein oberflächliche Beschädigungen wie Kratzer oder Schrammen sowie undichte Randverbindungen bei Isolierglas gehören nicht zum Schutz. Auch der Glasbruch durch bestimmte Gefahren ist ausgenommen, wenn dafür bereits eine andere Versicherung einspringt. So wird eine doppelte Absicherung derselben Gefahr vermieden.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Schrammen am Glas versichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten, etwa durch Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche, sind nicht versichert.
Ist eine undichte Isolierverglasung mitversichert?
Nein. Wenn Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen undicht werden, besteht dafür kein Versicherungsschutz.
Ist Glasbruch durch Sturm oder Feuer abgedeckt?
Bruch durch Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasser ist nicht versichert, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Welche Naturgefahren sind vom Bruchschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch, soweit hierfür anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Warum ist Bruch durch bestimmte Gefahren nicht versichert?
Der Ausschluss gilt, soweit für diese Gefahren – etwa Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub – anderweitiger Versicherungsschutz besteht.