In der Glasversicherung der Adcuri richtet sich die Anpassung von Versicherungsschutz und Beitrag nach der Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten. Maßgebend sind die vom Statistischen Bundesamt für den Monat Mai veröffentlichten Preisindizes. Erfahren Sie, wie sich der Beitrag jährlich zum 1. Januar verändert und welches Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung besteht.
1. Anpassung an die Preisentwicklung:
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Der Beitrag verändert sich entsprechend.
Für eine Beitragsanpassung werden die Preisindizes für Verglasungsarbeiten verwendet. Maßgebend sind die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes.
Maßgebende Indizes:
- Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt der Index für Wohngebäude insgesamt.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich das jeweilige Mittel der Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.
2. Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinweisen.
Diese Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat, bevor der neue Beitrag wirksam wird, zugegangen sein.
Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, die Kündigung rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe des Beitrags in der Glasversicherung ist nicht dauerhaft fest, sondern folgt der Entwicklung der Preise für Verglasungsarbeiten. Steigen oder sinken die dafür veröffentlichten Preisindizes, verändert sich der Beitrag einmal im Jahr zum Jahresbeginn entsprechend. Welcher Index dabei zählt, hängt davon ab, ob es sich um Wohnraum oder um ein gewerbliches Risiko handelt. Wird der Beitrag erhöht, dürfen Sie den Vertrag kündigen – über dieses Recht informiert Sie der Versicherer rechtzeitig.
Häufige Fragen
Wann verändert sich der Beitrag in der Glasversicherung?
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Veränderung des maßgebenden Mittels der Preisindizes gegenüber dem Vorjahr.
Welche Preisindizes sind maßgebend?
Verwendet werden die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten. Bei Wohnungen sowie Ein- und Mehrfamiliengebäuden gilt der Index für Wohngebäude insgesamt. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung können Sie durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen. Der Versicherer muss Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Sie müssen innerhalb eines Monats kündigen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Kündigung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Wie wird der Veränderungsprozentsatz ermittelt?
Er ergibt sich aus der Veränderung des jeweiligen Mittels der Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr und wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.