In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung legen Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze fest, welchen Anteil der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst trägt und bis zu welchem Betrag entschädigt wird – beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können sich je nach versicherter Gefahr unterscheiden.
- Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
- Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Glasschaden übernimmt der Versicherungsnehmer zunächst seinen vereinbarten Eigenanteil (Selbstbeteiligung). Die Erstattung durch die Versicherung reicht wiederum nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag (Entschädigungsgrenze). Wie hoch diese Werte ausfallen, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Vertrag ab und kann je nach versicherter Gefahr und Leistung variieren.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstbeteiligung in der Glasversicherung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Was bedeutet die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.
Kann ich Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze individuell festlegen?
Ja, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
Sind die Werte für alle Gefahren gleich?
Nein, sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.