In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung gelten generelle Ausschlüsse: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie sind nicht versichert – jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
1. Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
2. Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
3. Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Es gibt bestimmte Ereignisse, für die der Glasversicherungsschutz grundsätzlich nicht greift. Dazu zählen Schäden im Zusammenhang mit Krieg, mit Inneren Unruhen und mit Kernenergie. In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht – auch dann nicht, wenn weitere Ursachen an dem Schaden beteiligt waren.
Häufige Fragen
Sind Glasschäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Besteht Schutz bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert.
Was gilt für Schäden durch Kernenergie?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Spielt es eine Rolle, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Die Ausschlüsse gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.