In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung sind die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände abgesichert – dazu zählen fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Stücke. Zusätzlich lassen sich durch besondere Vereinbarung weitere Sachen wie Kunststoffplatten, Glaskeramik oder Lichtkuppeln mitversichern.
Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände:
- fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben,
- Platten und Spiegel aus Glas,
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Zusätzlich versicherbar:
Nur durch zusätzliche Vereinbarung können folgende fertig eingesetzte oder montierte Sachen mitversichert werden:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff;
- Platten aus Glaskeramik;
- Glasbausteine und Profilbaugläser;
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff;
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung schützt die Glasgegenstände, die in Ihrem Versicherungsschein genannt sind. Grundsätzlich umfasst das eingebaute Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel sowie kunstvoll gestaltete Varianten davon. Möchten Sie darüber hinaus auch Sachen aus anderen Materialien wie Kunststoff oder Glaskeramik oder etwa Lichtkuppeln absichern, ist dafür eine gesonderte Vereinbarung nötig.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind in der Glasversicherung versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände: fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Sind Kunststoffscheiben und -platten mitversichert?
Scheiben und Platten aus Kunststoff können nur durch zusätzliche Vereinbarung mitversichert werden, sofern sie fertig eingesetzt oder montiert sind.
Sind Lichtkuppeln versichert?
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff lassen sich nur durch zusätzliche Vereinbarung mitversichern.
Wie werden weitere Sachen in den Versicherungsschutz aufgenommen?
Sonstige Sachen sind mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind. Ergänzende Materialien wie Glaskeramik, Glasbausteine und Profilbaugläser erfordern eine zusätzliche Vereinbarung.