In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Sturmflut, Lawinen, Erdbeben oder das Eindringen von Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster. Auch für bestimmte Sachen wie nicht bezugsfertige Gebäude, im Freien befindliche bewegliche Sachen oder Montageobjekte wird keine Entschädigung geleistet.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Lawinen;
- Erdbeben.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- im Freien befindlichen beweglichen Sachen;
- Sachen, die an der Außenseite des Gebäudes angebracht sind (z. B. Schilder, Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Blendläden, Antennenanlagen), elektrische Freileitungen, einschließlich Ständer und Masten sowie Einfriedungen;
- Sachen, die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte).
In der Adcuri Elementarversicherung gilt auch:
1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch);
- Sturmflut (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- Trockenheit oder Austrocknung (Dies gilt für die Gefahren Erdsenkung und Erdrutsch).
2. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte);
- im Freien befindlichen beweglichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. Bestimmte Ereignisse und bestimmte Arten von Sachen sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Sturmflut, Lawinen oder Erdbeben sowie Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden, an außen angebrachten Sachen oder an Sachen, die im Freien stehen. Wer wissen möchte, ob ein konkreter Schaden mitversichert ist, sollte diese Ausschlüsse beachten.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert. Dies gilt auch für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau.
Sind Schäden durch Erdbeben abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Zahlt der Versicherer für Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen?
Nein. Für Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Wann greift der Schutz bei durch Fenster eindringendem Regen nicht?
Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind noch nicht bezugsfertige Gebäude versichert?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.