Bei der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung können Versicherungsnehmer und Versicherer die Absicherung weiterer Elementarschäden mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. Erfahren Sie, wann die Kündigung wirksam wird und welche Sonderrechte gelten.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.
Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer die Sturmversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl Sie als auch der Versicherer können die Absicherung weiterer Elementarschäden beenden – dafür ist die Textform vorgesehen und eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Kündigen Sie selbst, dürfen Sie festlegen, dass die Kündigung erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres greift. Kündigt hingegen der Versicherer, haben Sie ein zeitlich begrenztes Sonderrecht, auch die Sturmversicherung zum selben Zeitpunkt zu beenden.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung der Elementarversicherung?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung der Versicherung weiterer Elementarschäden muss in Textform erfolgen.
Kann ich als Versicherungsnehmer den Kündigungszeitpunkt bestimmen?
Ja. Kündigen Sie selbst, können Sie bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Was gilt, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, können Sie als Versicherungsnehmer die Sturmversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.