In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung wird eine Überschwemmung als Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser definiert, etwa durch Ausuferung von Gewässern oder Witterungsniederschläge. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren in das Gebäude eindringt.
1. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- Witterungsniederschläge;
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ausuferung oder Witterungsniederschlägen.
2. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überschwemmung meint, dass große Mengen Wasser das Grundstück von der Oberfläche her überfluten. Das kann passieren, wenn ein Fluss oder See über die Ufer tritt, wenn es sehr stark regnet oder wenn dadurch Grundwasser an die Oberfläche gelangt. Von einem Rückstau spricht man hingegen, wenn Wasser den falschen Weg nimmt und über die Ableitungsrohre des Gebäudes ins Innere zurückdrückt.
Häufige Fragen
Was gilt als Überschwemmung?
Als Überschwemmung gilt die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ereignisse.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Zählt austretendes Grundwasser als Überschwemmung?
Ja, der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche zählt als Überschwemmung, sofern er infolge einer Ausuferung von Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen erfolgt.
Welche Gewässer sind bei einer Überschwemmung gemeint?
Gemeint sind oberirdische Gewässer, sowohl stehende als auch fließende, deren Ausuferung zur Überflutung des Versicherungsgrundstücks führt.