In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit ab Antragstellung. Erfahren Sie hier, wann diese Wartezeit greift und in welchem Fall sie bei nahtlosem Anschlussschutz vollständig entfällt.
In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung gilt Folgendes:
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von _ Wochen ab Antragstellung (Wartezeit).
Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer neuen Elementarversicherung greift der Schutz nicht sofort, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Diese Wartezeit ist jedoch nicht relevant, wenn Sie zuvor bereits über einen anderen Vertrag gegen die gleiche Gefahr abgesichert waren und dieser Schutz lückenlos in den neuen Vertrag übergeht.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Elementarversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf der Wartezeit ab Antragstellung.
Was ist die Wartezeit in der Elementarversicherung?
Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Antragstellung, nach dessen Ablauf der Versicherungsschutz frühestens beginnt.
Kann die Wartezeit entfallen?
Ja. Die Wartezeit entfällt, sofern gegen die jeweilige Gefahr bereits über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz bestanden hat und dieser ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was gilt bei einem nahtlosen Anschlussvertrag?
Wird ein bestehender Schutz gegen die jeweilige Gefahr ohne zeitliche Unterbrechung durch den neuen Vertrag fortgesetzt, entfällt die Regelung zur Wartezeit.