Ein Erdbeben ist in der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung als naturbedingte Erschütterung des Erdbodens durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren definiert. Wann ein Erdbeben als Schadenursache unterstellt wird und welche Nachweise der Versicherungsnehmer dafür erbringen muss, erfahren Sie hier.
Definition:
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was bedeutet das konkret?
Ein Erdbeben ist eine Erschütterung des Erdbodens, die aus natürlichen Vorgängen tief im Erdinneren entsteht. Damit ein Schaden als Erdbebenschaden gilt, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass entweder auch andere, stabile Gebäude oder Sachen in der Umgebung beschädigt wurden oder dass der Schaden an den versicherten Sachen – die sich in einwandfreiem Zustand befanden – ausschließlich durch ein Erdbeben verursacht worden sein kann.
Häufige Fragen
Was gilt als Erdbeben in der Elementarversicherung?
Als Erdbeben gilt eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Wer muss das Erdbeben nachweisen?
Den Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Spielt der Zustand der versicherten Sachen eine Rolle?
Ja. Ein Erdbeben kann unterstellt werden, wenn der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.