In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung gelten vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften: Der Versicherungsnehmer muss versicherte Räume kontrollieren, Daten sichern, Verzeichnisse führen und Gebäude instand halten. Zusätzlich sind bei Überschwemmung und Rückstau Abflussleitungen und die Lagerung von Sachen zu beachten. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
1. Sicherheitsvorschriften
Vor Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer:
- a) die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren; dies gilt auch während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien);
- b) mindestens wöchentlich Duplikate von Daten und Programmen zu erstellen, sofern nicht in der Branche des Versicherungsnehmers kürzere Fristen zur Datensicherung üblich sind. Diese sind so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können;
- c) über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen und über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können.
Dies gilt nicht für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für Sammlungen, wenn der Wert dieser Sachen insgesamt __ EUR nicht übersteigt.
Dies gilt ferner nicht für Briefmarken; - d) die versicherten Sachen oder Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, insbesondere Dächer und außen an den Gebäuden angebrachte Sachen stets im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen zu lassen.
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Zusätzlich vereinbarte Sicherheitsvorschriften:
In der Adcuri Elementarversicherung gelten auch zusätzlich vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften.
1. Der Versicherungsnehmer hat:
- a) Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- b) in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen mindestens __ cm über dem Fußboden zu lagern (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau).
2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 AStB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Führt die Verletzung dieser Obliegenheiten auch zu einer Gefahrerhöhung, so gilt zusätzlich Abschnitt B § 9 AStB 2010.
Was bedeutet das konkret?
Um im Schadenfall vollen Versicherungsschutz zu behalten, sind bestimmte Pflichten einzuhalten. Dazu gehören die regelmäßige Kontrolle der Räume, das Sichern von Daten, das Führen von Verzeichnissen und die Instandhaltung der Gebäude. Speziell bei Überschwemmung und Rückstau sind Abflussleitungen freizuhalten und Sachen in Kellerräumen erhöht zu lagern. Wer diese Vorgaben nicht beachtet, riskiert eine Kündigung oder Kürzungen bei der Leistung.
Häufige Fragen
Welche Pflichten gelten vor Eintritt des Versicherungsfalles?
Der Versicherungsnehmer muss die versicherten Räume genügend häufig kontrollieren, mindestens wöchentlich Daten und Programme sichern, Verzeichnisse über Wertpapiere, Urkunden und Sammlungen führen sowie die versicherten Sachen und Gebäude im ordnungsgemäßen Zustand halten.
Was gilt zusätzlich bei den Gefahren Überschwemmung und Rückstau?
Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück sind freizuhalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten. Versicherte Sachen in Räumen unter Erdgleiche sind mindestens __ cm über dem Fußboden zu lagern.
Was passiert bei einer Verletzung der Obliegenheiten?
Der Versicherer ist unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was gilt, wenn die Verletzung zu einer Gefahrerhöhung führt?
Führt die Verletzung der zusätzlichen Obliegenheiten auch zu einer Gefahrerhöhung, so gilt zusätzlich Abschnitt B § 9 AStB 2010.
Wie sind Datensicherungen aufzubewahren?
Duplikate von Daten und Programmen sind so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können.