In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand ebenso ausgeschlossen wie Schäden durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – jeweils ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
1. Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
2. Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.
3. Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung der Adcuri Versicherung springt bei bestimmten Großereignissen nicht ein. Dazu zählen kriegerische Auseinandersetzungen und vergleichbare Lagen, innere Unruhen sowie Schäden im Zusammenhang mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung. Wenn eine dieser Ursachen beteiligt ist, besteht kein Versicherungsschutz – auch dann nicht, wenn zusätzlich andere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden in der Elementarversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch Innere Unruhen?
Schäden durch Innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen von der Versicherung ausgeschlossen.
Besteht Schutz bei nuklearen oder radioaktiven Schäden?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“?
Der Ausschluss greift auch dann, wenn neben der ausgeschlossenen Ursache noch weitere Ursachen an der Entstehung des Schadens beteiligt waren.